Energie Plus

Das Programm zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt zu verringern, einschließlich der Verbesserung der Luftqualität, indem Investitionsprojekte unterstützt werden.

Das Programm wird durchgeführt durch:

  • Senkung des Verbrauchs von Energie und Primärrohstoffen
  • Verringerung derCO2-Emissionen und Verringerung der Emissionen von Schwefeldioxid und Stickoxiden sowie von Staub
  • Eingesparte Strom- (End) und Wärmeenergie (End) 
  • Zusätzliche Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Zusätzliche Strom- und Wärmeerzeugungskapazität unter hocheffizienten KWK-Bedingungen
Infrarot-Heizsystem

Fristen und Art der Einreichung

Der Nationalfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gibt die zweite Ausschreibung für das Schwerpunktprogramm "Energie Plus" bekannt. Die Anträge sollten zwischen dem 01.10.2020 und dem 17.12.2021 oder bis zur Ausschöpfung der zugewiesenen Mittel eingereicht werden.

Vorbereitete Anträge dürfen nur in elektronischer Form über den Grant Application Generator ("GWD") unter Verwendung der in § 2 Absatz 4 der Verfahrensregeln für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen genannten Signatur eingereicht werden. Entscheidend für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Datum der Übermittlung des Antrags durch die GWD an den Posteingang des NFOŚiGW auf der elektronischen Plattform für öffentliche Verwaltungsdienste (ePUAP).

Anträge, die nach Ablauf der Frist oder in falscher Form eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller werden in einem gesonderten Schreiben über das Ergebnis der Bewertung informiert.

Arten von Projekten Kofinanzierung im Rahmen des Programms

den Bau, die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Produktionsanlagen oder industrieller Ausrüstungen, die zu einer Verringerung des Verbrauchs von Primärrohstoffen (innerhalb ihrer eigenen Produktionslinien) führen, auch durch Substitution mit Sekundärrohstoffen oder Abfällen, oder die zu einer Verringerung des Abfallaufkommens führen;
Projekte zur Verringerung schädlicher Emissionen in die Luft für Anlagen, die in der Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe in die Luft aus mittelgroßen Feuerungsanlagen als Feuerungsanlagen beschrieben sind;
Projekte zur Verbesserung der Luftqualität durch Verringerung der Emissionen von Brennstoffverbrennungsquellen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW auf mindestens die nationalen Emissionsnormen für Anlagen mit einer solchen Kapazität oder auf die Werte, die sich aus den BVT-Schlussfolgerungen ergeben, sofern diese für diese Quellen definiert sind, einschließlich beispielsweise der Modernisierung von Ausrüstungen oder der Nachrüstung von Brennstoffverbrennungsanlagen mit Ausrüstungen oder Anlagen zur Verringerung der Emissionen von gasförmigen Schadstoffen und Partikeln. Unter einer Verbrennungsquelle versteht man eine ortsfeste technische Anlage, in der die Verbrennung von Brennstoffen stattfindet, mit einer Brennstoffleistung von mehr als 1 MW;
Projekte zur Verbesserung der Luftqualität durch Verringerung der atmosphärischen Emissionen aus industriellen Tätigkeiten (die nicht direkt mit der Verbrennung von Brennstoffen zusammenhängen);
Projekte gemäß der "Bekanntmachung des Energieministers vom 23. November 2016 über eine detaillierte Liste von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz", die auf die Verbesserung der Energieeffizienz abzielen, sowie technische Änderungen an bestehenden Einrichtungen, Anlagen und technischen Geräten, die darauf abzielen;
Projekte, die in einem bestehenden Unternehmen/einer bestehenden Anlage für den Bau oder den Umbau von Erzeugungseinheiten mit Anschluss an das Verteilungs-/Übertragungsnetz durchgeführt werden, die Energie aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder KWK-Wärme zur Energieerzeugung nutzen;
Modernisierung/Erweiterung von Fernwärmenetzen;
Energetische Nutzung der geothermischen Ressourcen.
 
Infrarot-Heizsystem

Form der Kofinanzierung und Höhe der Zuweisung

Die Finanzierung erfolgt in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses im Rahmen des Schwerpunktprogramms Energie Plus.

Die Höhe der Mittel für die Kofinanzierung in Form eines Darlehens - 1 264 286 978,50 PLN, Zuschüsse - 49 772 500,00 PLN.

Begünstigte des Programms

Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des Gesetzes vom 6. März 2018. Gesetz über die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit.

Erfahren Sie mehr:

http://nfosigw.gov.pl/oferta-finansowania/srodki-krajowe/programy-priorytetowe/energia-plus/nabor-ii-wnioskow-2020-2021/